Zurück zur Startseite

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

1. Gültigkeit der Bedingungen

2. Angebote/ Auftragsbestätigung/ Preise

3. Lieferfristen/Höhere Gewalt

4. Lieferung/Versand

5. Rechnung/Zahlung

6. Eigentumsvorbehalte

7. Mängelrügen/Nachbesserung/Minderung/Wandlung

8. Garantie

9. Schadensersatzansprüche/Haftung

12.Nichtigkeitsklausel

13. Transportverpackung

 

 

 

 

1. Gültigkeit der Bedingungen     <-

1.1  Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind die folgenden Bedingungen maßgebend. Mit Annahme der ersten Lieferung/ Warenübernahme erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an, auch bei entgegenstehenden Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen betreffend des erteilten Auftrages.

1.2  Zusicherungen Nebenabreden und Änderungen eines Auftrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung mit rechtsverbindlicher Unterschrift.

 

2. Angebote/ Auftragsbestätigung/ Preise     <-

2.1  Alle Angebote/Preise/Bestätigungen sind freibleibend bis zur endgültigen Rechnungsstellung. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich als verbindlich, sowie rechtsverbindlich unterzeichnet, bestätigt ist.

2.2  Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und Zeitschrift-Anzeigen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand kein für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.

2.3  Alle benannten Preise gelten, außer wenn verbindlich andere bestätigt, ab Lieferort, ist als Lieferort ein ausländischer Ort genannt, so müssen etwaige Zölle und Steuern, sowie alle Abfertigungs- und sonstige Kosten vom Käufer getragen werden. Preise an Wiederverkäufer verstehen sich immer zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

3. Lieferfristen/Höhere Gewalt     <-

3.1  Da ein großer Teil unserer Artikel aus Importen stammt, sind ausnahmslos alle angegebenen Lieferzeiten stets nur annähernd und unverbindlich.

3.2  Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers kann die Lieferfrist angemessen verlängert werden.

3.3  Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu Ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt haben.

3.4  Wir sind berechtigt die Lieferung um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben. Als  höhere Gewalt, gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Feuer, Streik, Aussperrung, Rohstoff oder Energiemangel, sowie Betriebs- oder Transportstörungen bei uns  oder bei Vorlieferanten,  sowie mangelnde Eigenbelieferung.

3.5  Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.

 

4. Lieferung/Versand     <-

4.1  Ohne bestimmte Vorschrift erfolgt der Versand nach unserem Ermessen. Alle Lieferungen gehen auf  Gefahr  des Käufers.

4.2  Verpackung- und Portokosten werden von uns billigst berechnet.

4.3  Eine Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Die Rücksendung hat frei und versichert zu erfolgen. Wenn Änderungen oder Abbestellung von Sonderanfertigungen erfolgen, so sind wir berechtigt die bereits entstandenen Kosten, sowie den entgangenen Gewinn zu berechnen. Nach Auslieferung an den Käufer können Sonderanfertigungen nicht mehr  von uns zurückgenommen werden.

4.4  Alle Rücklieferungen an uns wie z.B. Reparaturen, Wandlung von Ware etc. haben für uns frei und versichert zu erfolgen. Rücksendung per Nachnahme werden nicht akzeptiert, da wir uns das Recht auf Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustand der Ware vorbehalten.

4.5  Wir weisen darauf hin, dass für Rücksendungen von Handelswaren z.B. Drucker, Monitor, usw. nur  Originalverpackungen verwendet werden dürfen.

4.6  Maßgebend für alle Lieferungen sind unsere am Liefertag geltenden Geschäfts- und Lieferbedingungen.

 

5. Rechnung/Zahlung     <-

5.1  Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind Rechnungsbeträge bei Übernahme der Ware rein-netto zur Zahlung fällig und zwar entweder in Bar, Bankscheck oder Euroschecks in Höhe der landesspezifischen bankmäßig  abgesicherten Summe.

5.2  Werden auf Grund getroffener Vereinbarungen Verrechnungsschecks-/Wechsel entgegengenommen, gilt die Annahme nur erfüllungshalber unter Vorbehalt des endgültigen Zahlungseingangs, ist die Zahlung mit Skonto vereinbart, gilt die Zahlung durch Wechsel nicht als Barzahlung und Schließt einen Kassaskonto-Abzug aus.

5.3  Bei Überschreitung eines eingeräumten Zahlungsziels sind wir auch ohne Anmahnung des Betrages, berechtigt Zinsen vom fälligen Betrag in Höhe von 2,5%  über LZB-Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung von Verzugsschäden die diesen Zinssatz Überschreiten bleibt vorbehalten.

5.4  Wird das Zahlungsziel einer Lieferung Überschritten, so werden alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig und zwar auch soweit Stundung oder Fristen im Einzelfall gewährt wurden. Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir berechtigt von weiteren Aufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten, sowie eventuell bei uns befindliche Waren gleichgültig ob zwecks Reparaturen oder Garantie-Leistung auch wenn dies aus anderen als den fälligen Lieferungen stammen, bis zur Zahlung aller fälligen Beträge zurückzuhalten, oder nach unserem Ermessen zum Zeitwert  gutzuschreiben, um damit die fällige Forderung zu mindern.

 

6. Eigentumsvorbehalte     <-

6.1  Wir behalten uns ausdrücklich an allen von uns gelieferten Waren das erweiterte Eigentumsrecht vor und zwar bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen. Dieser verlängerte Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle gelieferten Waren, wenn vom Käufer

der  Kaufpreis für Einzellieferungen bezahlt worden ist.

6.2  Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im normalen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Eine Verpfändungs- oder Sicher- Übereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist bis zu vollständigen Bezahlung alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nicht gestattet.

6.3  Bei Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware hat uns der Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen zu benachrichtigen und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Die uns durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet.

6.4  Der Käufer tritt alle sich aus der Weiterveräußerung der Ware ergebenden Ansprüche im Vorwege an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Gleiches gilt für alle Ersatzansprüche, insbesondere aus Versicherungsverträgen wegen Verlust oder Beschädigung der Ware.

6.5  Der Käufer ist im Rahmen eines normalen, ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zum Einzug der an uns abgetretenen und von uns akzeptierten Verkaufsordnung berechtigt. Diese Einziehungsberechtigung kann von uns wiederrufen werden, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommen oder unsere Rechte durch irgendwelche sonstigen Vorfällen gefährdet sind.

 

7. Mängelrügen/Nachbesserung/Minderung/Wandlung     <-

7.1  Falschlieferung, Mengenfehler und erkennbare Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Mängel die auch bei ordnungsgemäßer Prüfung der Ware nicht erkannt werden konnten, sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Bekannt werden schriftlich zu rügen.

7.2  Wir sind berechtigt die Durchführung einer Nachbesserung ganz oder teilweise einem unserer Vorlieferanten bzw. geeigneten Fachhändler oder einer Servicewerkstatt unserer Wahl zu übertragen.

7.3  Bei berechtigter und begründeter Rüge sind wir zur Behebung des Mangels, unter Ausschluss jeglicher Ansprüche des Käufers, zur Instandsetzung, Ersatz- oder Nachlieferung, oder zur Gutschrift des Warenwertes nach unserer Wahl berechtigt.

7.4  Im Falle des Fehlschlagens von mehrmaliger Nachbesserung des gleichen Fehlers, Ersatz- oder Nachlieferung, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückabwicklung (Wandlung) des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen

7.5  Eine Ersatzlieferung wird nicht gewährt bei Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung bei Fremdeingriffen, unterlassene oder ungewöhnliche Einflüsse zurückführen sind. Eine Ersatzleistung wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn Reparaturen oder Veränderungen von nicht ausdrücklich dazu autorisierter Stelle an der gelieferten Ware vorgenommen werden, oder Teile oder Geräte eingebaut bzw. angeschlossen wurden, die von uns nicht zugelassen sind bzw. nicht von uns geliefert worden sind.

7.6  Für Warensendungen in anderer als Original Verpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen.

 

8. Garantie     <-

8.1  Wir gewähren die gesetzliche Garantie von zur Zeit 6 Monaten, etwaige anderslautende Angaben in Unterlagen von Herstellern oder Vorlieferanten sind unwirksam. Alle Einsendungen zwecks Garantie-Inanspruchnahme haben frei und versichert an uns zu erfolgen.

8.2  Garantie und das Wandlungsrecht entfällt, wenn an Ware Fremdeingriffe vorgenommen werden oder die Ware unsachgemäß behandelt oder gelagert wurde. Garantie und Wandlungsrecht entfällt außerdem, wenn Geräte oder Bauteile anders, als gemäß ihrem konstruierten eigentlichen Verwendungszweck, eingesetzt oder verwendet werden.

8.3  Falls sich bei Stellung von Garantieansprüchen ergibt, dass kein Fehler vorliegt, sind wir zur Berechnung einer angemessenen Festpauschale berechtigt.

8.4  Verschleißteile, Halbleiter sowie sind von der Garantie ausgeschlossen.

 

9. Schadensersatzansprüche/Haftung     <-

9.1  Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, Verzuges des Käufers, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, sowie aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Firma.

9.2  Soweit wir auf Grund grob fahrlässigen Verhaltens unserer Organe zum Schadenersatz verpflichtet sind, beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss vorhersehbar war.

9.3  Die von uns gelieferten Produkte entsprechen dem  derzeitigen Stand der  Technik. Haftungsausschluss gilt für den Einsatz der Produkte zur Produktions-, Ablaufs- und Betriebssteuerung in der Automobil- und Nuklear-Industrie, sowie der Luft- und Raumfahrtindustrie. Ebenfalls gilt der Haftungsausschluss für jeglicher Software.

 

10. Abtretungsgebot     <-

Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

 

11.Datenschutz     <-

Der Käufer ist einverstanden, das seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV-Anlage gespeichert und automatische verarbeitet werden.

 

12.Nichtigkeitsklausel     <-

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach  Möglichkeit durch solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitergehend erreichen.

 

13. Transportverpackung     <-

Transportverpackungen werden kostenfrei zurückgenommen, sofern die Rücksendung einschließlich Zustellgebühr, frei Haus erfolgt. Es entsteht für uns daraus keine Aufbewahrungspflicht für die Verpackung.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch über das Entstehen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses, insbesondere auch für die Ansprüche auf Wechsel und Scheck ist Darmstadt.

 

 

Pfungstadt den 01.04.1996

 

 

Ein Druck- bzw. Übermittlungsfehler ist unbeabsichtigt und daher nicht rechtsverbindlich.

 

Zurück zur Startseite